Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß den Artikeln 14 und 15 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits („Assoziationsabkommen“), das am 1. Juni 2000 in Kraft getreten ist, liberalisieren die Gemeinschaft und Israel schrittweise ihren Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen. Gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Assoziationsabkommens können bei den in den Anhängen II bis VI des Abkommens aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen weitere gegenseitige Zollzugeständnisse vorgesehen werden.
Nach Artikel 15 des am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und…
2008 wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels geschlossen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen…
Am 20. November 1995 ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 15 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und deren Mitgliedstaaten einerseits…
Gemäß Artikel 12 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.