Art. 2 32006D0366BESCHLUSS 2006/366/GASP DES RATES vom 20. März 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung Georgiens über die Rechtsstellung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und seines Unterstützungsteams in Georgien
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32005D0680BESCHLUSS 2005/680/GASP DES RATES vom 12. August 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Kongo über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der Polizeimission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL Kinshasa)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32008D0665BESCHLUSS 2008/665/GASP DES RATES vom 9. Juni 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Beteiligung der Republik Albanien an der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32008D0666BESCHLUSS 2008/666/GASP DES RATES vom 24. Juli 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32008D0667BESCHLUSS DES RATES vom 7. April 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Union über die Sicherheit und den Austausch von Verschlusssachen (2008/667/JI)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32008D0568BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (2008/568/GASP)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…