Erwägungsgrund 2 32020D0965
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2019/2110 ist die Rechtsstellung der EUAM RCA und ihres Personals, gegebenenfalls einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren der EUAM RCA erforderlichen Garantien, Gegenstand einer Übereinkunft, die nach Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und gemäß dem Verfahren des Artikels 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschlossen wird.