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Die Sisnet-Finanzregelung ist durch den Beschluss 2007/155/EG des Rates und den Beschluss 2008/319/EG geändert worden, um der Schweiz die Beteiligung am Sisnet-Haushaltsplan zu ermöglichen. Der Schweiz sollte auch eine Teilnahme an eventuellen künftigen Tätigkeiten des Vergabebeirats ermöglicht werden.
Der Sisnet-Haushaltsplan unterliegt einer durch den Beschluss 2000/265/EG des Rates festgelegten speziellen Finanzregelung, nachstehend „Sisnet-Finanzregelung“…
Ab diesem Zeitpunkt sollte sich die Schweizerische Eidgenossenschaft am SISNET-Haushaltsplan beteiligen —
Die Richtlinie 2006/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente…
Es ist zweckdienlich, die Sisnet-Finanzregelung entsprechend an die Haushaltsordnung der Gemeinschaft anzugleichen und gleichzeitig die internen Verfahren des…
Ab diesem Zeitpunkt sollte sich die Schweizerische Eidgenossenschaft an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Der Stellvertretende Generalsekretär des Rates ist durch den Beschluss 1999/870/EG und den Beschluss 2007/149/EG ermächtigt worden, im Zusammenhang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.