Erwägungsgrund 5 32007D0472BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2007/472/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollten sich diese Mitgliedstaaten an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Erwägungsgrund 4 32008D0319BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2008 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („SISNET“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2008/319/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollte sich die Schweizerische Eidgenossenschaft am SISNET-Haushaltsplan beteiligen —
Erwägungsgrund 5 32009D0914BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2009/914/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollten sich Bulgarien und Rumänien an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Erwägungsgrund 6 32008D0328Es ist angebracht, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beiträgt. Da das Abkommen am 26.…
Art. 1 32008D0328In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung wird folgender Gedankenstrich angefügt: „— Für die Schweizerische Eidgenossenschaft wird der Beitrag nur auf der…
Erwägungsgrund 2 32008D0328Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb des C.SIS ergeben, sind durch eine spezifische Finanzregelung geregelt, die durch…