Erwägungsgrund 1 32008D0695
In der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik und dem Beschluss 2004/585/EG wurde der Rahmen für die Einsetzung und die Arbeit der regionalen Beiräte festgelegt.