Erwägungsgrund 4 32008D0695
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den regionalen Beirat für das Mittelmeer den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 16. Mai 2008 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet.