Beschluss des Rates vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat zur Benennung des Verwahrers des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 (2008/75/EG)
Die Benennung des Verwahrers liegt im Interesse der Europäischen Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 4 32008D0075
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