Erwägungsgrund 1 32008D0076
Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 wurde am 18. November 2002 mit dem Beschluss 2002/970/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und geschlossen.
Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 wurde am 18. November 2002 mit dem Beschluss 2002/970/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und geschlossen.