Erwägungsgrund 2 32008D0076
Gemäß Artikel 63 Absätze 1 und 3 endet die Geltungsdauer des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 am 30. September 2008, sofern es nicht durch einen Beschluss des Internationalen Kakaorats um einen oder zwei aufeinander folgende Zeiträume von insgesamt höchstens vier Jahren verlängert wird.