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Die Geschäftsordnung des bei der Europäischen Investitionsbank eingerichteten Ausschusses für die Investitionsfazilität wird in der im Anhang enthaltenen Fassung angenommen.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses für den Europäischen Entwicklungsfonds wird mit dem Wortlaut im Anhang angenommen.
Der Europäische Rat legt seine Geschäftsordnung in der im Anhang enthaltenen Fassung fest.
Die Artikel 1 bis 29 der Geschäftsordnung der Kommission erhalten die Fassung des Anhangs zum vorliegenden Beschluss.
Die Artikel 1 bis 28 der Geschäftsordnung der Kommission erhalten die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Die Satzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses wird hiermit angenommen. Der Wortlaut der Satzung ist im Anhang zu diesem Beschluß enthalten.
Die Geschäftsordnung des Forums ist im Anhang niedergelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.