Art. 2 32007D0814BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. November 2007 zur Aufhebung des Beschlusses 1999/572/EG über die Annahme von Verpflichtungen im Rahmen der Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, Ungarn, Indien, der Republik Korea, Mexiko, Polen, Südafrika und der Ukraine (2007/814/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008D0493BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Änderung von Anhang I der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (2008/493/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009D0708BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. August 2009 zur Aufhebung des Beschlusses 2007/424/EG zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung in Thailand (2009/708/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006D0781BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. November 2006 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kathodenstrahlröhren für Farbfernsehempfangsgeräte mit Ursprung in der Volksrepublik China, der Republik Korea, Malaysia und Thailand (2006/781/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006D0864BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. November 2006 zur Aufhebung des Beschlusses 2005/613/EG der Kommission zur Annahme eines Verpflichtungsangebotes im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Polyester-Spinnfasern mit Ursprung in unter anderem Saudi-Arabien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5776) (2006/864/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008D0649Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.