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Bislang wurde in Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr eine ganze Reihe von Begriffen verwendet, die teilweise nicht definiert waren, so dass zu ihrer Erläuterung und Auslegung Leitlinien erforderlich waren. Dort wo rechtliche Begriffsbestimmungen eingeführt wurden, wichen sie teilweise in ihrem Wortlaut und gelegentlich auch in ihrer Bedeutung voneinander ab, was bei ihrer Auslegung und korrekten Umsetzung Schwierigkeiten verursacht. Mit diesem Beschluss werden daher klare Definitionen für bestimmte grundlegende Begriffe eingeführt.
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr,
die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
Verbote und Beschränkungen: Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung oder…
Die Begriffsbestimmungen von Verwertung und Beseitigung müssen dahin gehend geändert werden, dass eine klare Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen…
Im Interesse der Klarheit sollten die nötigen Definitionen festgelegt werden. Diese sollten sich auf die neuesten technischen und wissenschaftlichen…
Um die einheitliche Anwendung der allgemeinen Abweichungen von den Verboten des Binnenhandels gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.