Erwägungsgrund 1 32007L0016
Die Richtlinie 85/611/EWG enthält im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die für die Anlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden als „OGAW“ bezeichnet) in Frage kommen, verschiedene, teilweise zusammenhängende Definitionen, etwa des Begriffs „Wertpapiere“ und des Begriffs „Geldmarktinstrumente“.