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Angesichts der Beziehungen, die sich zwischen der Europäischen Union und Montenegro als unabhängigem Staat entwickelt haben, insbesondere der mit dem Beschluss 2007/49/EG des Rates vom 22. Januar 2007 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Montenegro begründeten Europäischen Partnerschaft, und angesichts des langen Rückzahlungszeitraums sollte die Kommission ermächtigt werden, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Verbindlichkeiten, die aus den mit den Beschlüssen 2001/549/EG und 2002/882/EG gewährten Darlehen resultieren, zwischen Montenegro und Serbien in dem zwischen beiden Ländern bilateral festgelegten Verhältnis aufgeteilt werden.
Es ist daher angebracht, eine neue Europäische Partnerschaft mit Montenegro aufzulegen, die auf dem für Montenegro geltenden Teil der im Januar 2006 genehmigten…
Hierzu wird die Kommission ermächtigt, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses mit den Behörden Montenegros einen getrennten Darlehensvertrag über…
Am 10. Juli 2006 schlossen Montenegro und Serbien eine Vereinbarung zur Regelung der Mitgliedschaft in internationalen Finanzorganisationen und zur Aufteilung…
In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Juni 2006 nahm der Rat die Erklärung des montenegrinischen Parlaments und den Beschluss des serbischen Parlaments zur…
Auf der Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 12. Juni 2006 beschlossen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, ihre…
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Montenegro sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.