Erwägungsgrund 2 32008D0784
Mit dem Beschluss 2002/882/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Gemeinschaft der Bundesrepublik Jugoslawien ein Darlehen von bis zu 55 Mio. EUR gewährt, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz sicherzustellen und die Reserveposition des Landes zu stärken. Das Darlehen wurde von der Kommission vollständig ausgezahlt, und zwar in drei Tranchen von 10 Mio. EUR im Februar 2003, 30 Mio. EUR im September 2003 und 15 Mio. EUR im April 2005.