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Das Abkommen sollte nicht das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränken, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen, die in einem Abkommen über Investitionen vorgesehen ist, bei dem ein Mitgliedstaat und ein CARIFORUM-Staat Vertragsparteien sind. Die Mitgliedstaaten können solche Abkommen beibehalten und abschließen, sofern sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind —
Die Mitgliedstaaten können solche Abkommen auch mit Staaten abschließen, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
Die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind und Abkommen geschlossen haben, nach denen sie verpflichtet sind, die Vorschriften des…
Die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an EU-Krisenbewältigungsoperationen sollten in einem Abkommen festgelegt werden, das einen Rahmen für eine…
Die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an EU-Krisenbewältigungsoperationen sollten in einem Abkommen festgelegt werden, das einen Rahmen für eine…
Die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an EU-Krisenbewältigungsoperationen sind in einem Abkommen festzulegen, das einen Rahmen für eine solche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.