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Das Abkommen lässt die Rechte von Investoren der Mitgliedstaaten unberührt, eine vorteilhaftere Behandlung zu genießen, die in jedweder Übereinkunft bezüglich Inverstitionen vorgesehen ist, deren Vertragsparteien ein Mitgliedstaat und ein Unterzeichnerstaat einer der zentralamerikanischen Republiken sind.
Das Übereinkommen lässt das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten unberührt, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ein Abkommen über…
Das Abkommen lässt das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten unberührt, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ein Abkommen über…
Das Abkommen sollte nicht das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränken, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen,…
Im Interesse von Investoren aus der Union und ihrer Investitionen in Drittländern sowie der Mitgliedstaaten, die Gastländer für ausländische Investoren und…
Die Aufrechterhaltung von bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Drittländern durch die Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung oder die Erteilung von…
Auch wenn bilaterale Investitionsschutzabkommen für die Mitgliedstaaten nach dem Völkerrecht bindend bleiben und schrittweise durch Abkommen der Union über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.