Art. 2 32008D0823Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Erwägungsgrund 5 32009D0985BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 zur Ernennung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für eine neue Amtszeit (2009/985/EU)
Daher müssen nun die Mitglieder dieses Ausschusses für die fünfte Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 ernannt werden.
Art. 2 32007D0888Dieser Beschluss wird am 1. Januar 2008 wirksam.
Art. 9 32008D0617BESCHLUSS 2008/617/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen
Dieser Beschluss tritt am 23. Dezember 2008 in Kraft.
Art. 5 32009D0979BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2009 zur Genehmigung des von Bulgarien vorgelegten nationalen Programms zur Kontrolle und Überwachung der Transportbedingungen für aus der Union über den Hafen von Burgas ausgeführte lebende Rinder sowie der Finanzhilfe der Union für 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10004) (Nur der bulgarische Text ist verbindlich) (2009/979/EU)
Dieser Beschluss gilt ab 1. Januar 2010.
Art. 2 32009D1024BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2009 zur Änderung des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft) (2009/1024/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 5. April 2010.