Erwägungsgrund 2 32008D0918
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich in seiner Resolution 1816 (2008) vom 2. Juni 2008 zur Situation in Somalia besorgt über die Bedrohung geäußert, die seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle auf Schiffe für die Leistung humanitärer Hilfe an Somalia, die Sicherheit der der gewerblichen Seeschifffahrt dienenden Schifffahrtswege und die internationale Schifffahrt darstellen. Der VN-Sicherheitsrat hat insbesondere die Staaten, die an der Nutzung der der gewerblichen Seeschifffahrt dienenden Schifffahrtswege vor der Küste Somalias interessiert sind, ermutigt, ihre Maßnahmen zur Abschreckung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle auf See in Zusammenarbeit mit der Übergangs-Bundesregierung zu verstärken und zu koordinieren.