Erwägungsgrund 3 32008D0918
Der VN-Sicherheitsrat hat in seiner Resolution 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008 zur Situation in Somalia den laufenden Planungsprozess für einen möglichen Marineeinsatz der Europäischen Union sowie anderer internationaler oder nationaler Initiativen zur Durchführung der Resolutionen 1814 (2008) und 1816 (2008) gewürdigt und alle Staaten, die über die entsprechenden Kapazitäten verfügen, nachdrücklich aufgefordert, mit der Übergangs-Bundesregierung im Kampf gegen die Seeräuberei und bewaffnete Raubüberfälle auf See in Übereinstimmung mit der Resolution 1816 (2008) zusammenzuarbeiten. Außerdem hat der VN-Sicherheitsrat alle Staaten und Regionalorganisationen nachdrücklich aufgefordert, in Übereinstimmung mit Resolution 1814 (2008) auch weiterhin Maßnahmen zum Schutz der Schiffskonvois des Welternährungsprogramms zu ergreifen, was für die Bereitstellung humanitärer Hilfe an die betroffene Bevölkerung in Somalia unerlässlich ist.