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Durch die rechtzeitige Veröffentlichung dieser Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union sollte gewährleistet sein, dass die Verpflichtungen nach Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008, nämlich die Liste der Länder, denen die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung ab dem 1. Januar 2009 gewährt wird, im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, eingehalten wird.
Die Kommission teilt dem antragstellenden Land einen gemäß Absatz 2 gefassten Beschluss mit. Wird einem Land die Sonderregelung gewährt, so wird ihm der…
Die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 sieht die Gewährung einer als Anreiz konzipierten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle…
Den folgenden Entwicklungsländern kommt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…
Die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung kann einem Land gewährt werden, das a) die in Anhang III Teil A…
Die Kommission hat diese Anträge nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 geprüft und eine Liste der begünstigten Länder, die die Kriterien…
Unbeschadet des Absatzes 3 wird die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.