Erwägungsgrund 3 32006D0909BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über Anpassungen der Handelspräferenzen bei Käse auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/909/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0138BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (2007/138/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32006D1012BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2006 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2006/1012/EG)
Das vorgeschlagene Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0037BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über den Handel mit Textilwaren (2007/37/EG)
Das vorgeschlagene Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0676BESCHLUSS 2006/676/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0306BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Ausfuhrabgaben (2008/306/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —