Erwägungsgrund 1 32008D0980
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 werden spezielle Vorschriften für die Zulassung, Überwachung und Pharmakovigilanz von Arzneimitteln für neuartige Therapien festgelegt. Gemäß Artikel 20 dieser Verordnung ist innerhalb der Europäischen Arzneimittel-Agentur ein Ausschuss für neuartige Therapien einzurichten.