Erwägungsgrund 6 32009D1006
Die Niederlande haben am 4. August 2009 im Zusammenhang mit Entlassungen im Baugewerbe einen Antrag auf Mobilisierung des EGF gestellt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags; die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 386114 EUR bereitzustellen.