Erwägungsgrund 1 32009D1010
Der Verwaltungsrat legt auf Vorschlag des Direktors und nach Anhörung der gemeinsamen Kontrollinstanz die Bedingungen für die Verarbeitung von Daten fest, um festzustellen, ob diese Daten für seine Aufgaben von Bedeutung sind und in eines seiner Informationssysteme aufgenommen werden kann, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu den Daten und ihrer Verwendung sowie der Fristen für die Speicherung und Löschung der Daten.