Erwägungsgrund 2 32009D1012
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern angenommen, in dem acht Kriterien für die Ausfuhr konventioneller Waffen festgelegt werden und ein Konsultations- und Mitteilungsverfahren für Genehmigungsverweigerungen sowie ein Transparenzverfahren, das die Veröffentlichung von Jahresberichten der EU über Waffenausfuhren vorsieht, eingeführt werden. Dieser Gemeinsame Standpunkt trägt erheblich zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Politik im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle bei, und seine Grundsätze und Kriterien sind von mehreren Drittländern offiziell übernommen worden.