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Die zu gewährende staatliche Beihilfe beläuft sich auf insgesamt 4 Mrd. HUF und sollte etwa 5 000 Landwirten zugute kommen. Sie sollte sich wie folgt zusammensetzen: — als Zinsvergünstigung bis zu insgesamt 2 000 Mio. HUF bei Krediten an selbständige Landwirte, die die Kriterien für die Registrierung, die berufliche Qualifikation sowie die Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis und der Anforderungen an die wirtschaftliche Betriebsführung erfüllen, so dass sie in der Lage sind, günstige Kredite für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen bis zu einer Gesamtbetriebsfläche von höchstens 300 Hektar aufzunehmen. Die Zinsvergünstigung wird als Hypothekendarlehen in Höhe von jeweils bis zu höchstens 75 Mio. HUF mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren gewährt, umfasst eine tilgungsfreie Zeit von zwei Jahren und entspricht 50 % der Durchschnittsrendite ungarischer Staatsanleihen mit 5- oder 10jähriger Laufzeit plus 1,75 %; — als Direktzuschuss bis zu insgesamt 2 000 Mio. HUF für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Höhe von jeweils maximal 20 % des vertraglichen Kaufpreises bei einer Obergrenze von 3 Mio. HUF je Antrag, wobei Begünstigte höchstens zwei Anträge pro Jahr stellen können. Der Zuschuss kann Privatpersonen gewährt werden, die zum Kaufdatum mindestens ein Jahr lang als Eigentümer von mindestens 5 Hektar Anbaufläche oder 1 Hektar sonstiger landwirtschaftlicher Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft der erworbenen Fläche einer landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und die in einem Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab dem Datum der Zuschusszahlung nicht den Weiterverkauf der erworbenen Fläche betreiben und sie tatsächlich und ausschließlich für die landwirtschaftliche Produktion nutzen. Die Beihilfe kann nur dann gewährt werden, wenn die Gesamtgröße der vorhandenen und der erworbenen Fläche mehr als 210 Goldkronen entspricht oder 2 Hektar übersteigt, falls die landwirtschaftliche Fläche als Rebland oder Obstanlage genutzt wird und sofern sie nicht als forstwirtschaftlich genutzte Fläche eingetragen ist.
Die Junglandwirte-Einkommensstützung wird als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar für bis zu 120 Hektar förderfähiger Fläche gewährt.
je Hektar förderfähiger Fläche eines Betriebsinhabers im Umfang von höchstens 60 Hektar förderfähiger Fläche unter Aufteilung in die Gruppe der ersten 40 Hektar…
Die zu gewährende staatliche Beihilfe beträgt höchstens 55 Mio. litauische Litas (LTL) und sollte den Kauf von insgesamt 370 000 Hektar landwirtschaftlicher…
Die Beihilfe wird in zwei alternativen Formen gewährt: 1. indem der Marktpreis der erworbenen Fläche mit einem Gewichtungsfaktor (0,6 oder 0,75 für…
Eine außergewöhnliche staatliche Beihilfe der ungarischen Regierung in Höhe von bis zu 4 000 Mio. HUF, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013…
Eine staatliche Sonderbeihilfe der litauischen Regierung in Höhe von bis zu höchstens 55 Mio. LTL, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013 für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.