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Mit der Entscheidung 2009/103/EG hat der Rat beschlossen, Ungarn einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.
Mit der Entscheidung 2009/289/EG hat der Rat entschieden, Lettland einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.
Der Beistand sollte gewährt werden, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz Ungarns zu stützen und so zur erfolgreichen Umsetzung des wirtschaftspolitischen…
Die Republik Ungarn (nachstehend „Ungarn“ genannt) hat dem Rat am 27. November 2009 einen Antrag auf Erlass einer Entscheidung nach Artikel 88 Absatz 2…
Die Gemeinschaft gewährt Rumänien einen gegenseitigen Beistand.
Der Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Ungarns und Empfehlungen des Rates, insbesondere im Rahmen der…
Die Gemeinschaft gewährt Lettland einen gegenseitigen Beistand.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.