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Mit der Entscheidung 2009/289/EG hat der Rat entschieden, Lettland einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.
Mit der Entscheidung 2009/103/EG hat der Rat beschlossen, Ungarn einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.
Die Gemeinschaft gewährt Lettland einen gegenseitigen Beistand.
Lettland ist bereit, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu beschließen und durchzuführen, falls solche Maßnahmen im Laufe…
Die Republik Litauen (nachstehend „Litauen“ genannt) hat dem Rat am 23. November 2009 einen Antrag auf Erlass einer Entscheidung nach Artikel 88 Absatz 2…
Die lettischen Behörden haben die EU sowie andere internationale Finanzinstitutionen und Länder um erhebliche Finanzhilfe ersucht, um die Zahlungsbilanz zu…
Die Gemeinschaft gewährt Rumänien einen gegenseitigen Beistand.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.