Art. 1 32009D0289ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 20. Januar 2009 über einen gegenseitigen Beistand für Lettland (2009/289/EG)
Die Gemeinschaft gewährt Lettland einen gegenseitigen Beistand.
Erwägungsgrund 1 32009D0102ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 4. November 2008 über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Ungarn (2009/102/EG)
Mit der Entscheidung 2009/103/EG hat der Rat beschlossen, Ungarn einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.
Art. 4 Abs. 1 32019D1144BESCHLUSS (EU) 2019/1144 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2018 über die staatliche Beihilfe SA.36086 (2016/C) (ehemals 2016/NN) Rumäniens zugunsten der Oltchim SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8592) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rumänien fordert die in Artikel 1 genannten Beihilfen vom Begünstigten zurück.
Art. 6 32024D1675BESCHLUSS (EU) 2024/1675 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2024 über die staatliche Beihilfe SA.62829 (2023/C) Rumäniens zugunsten der Blue Air Aviation SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 910) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Rumänien gerichtet. Die Kommission kann die Beihilfebeträge und die Rückforderungszinsen, die gemäß diesem Beschluss…
Art. 2 Abs. 5 32015D1470BESCHLUSS (EU) 2015/1470 DER KOMMISSION vom 30. März 2015 über die von Rumänien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.38517 (2014/C) (ex 2014/NN) — Schiedsspruch vom 11. Dezember 2013 in der Sache Micula/Rumänien (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2112) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rumänien gibt den Tag an, an dem die Beihilfe dem jeweiligen Empfänger vom Staat zur Verfügung gestellt wurde.