Erwägungsgrund 7 32009D0125
Angesichts der Dringlichkeit der Lage sollten die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen vorzugsweise spätestens bis zum 31. Mai 2009 abgeschlossen werden.
Angesichts der Dringlichkeit der Lage sollten die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen vorzugsweise spätestens bis zum 31. Mai 2009 abgeschlossen werden.