Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Leitlinien gelten für die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten — des Personals, das vom Finanzhilfeempfänger (Haupt- und Nebenempfänger) beschäftigt wird, sowie der Sachverständigen, die vom Finanzhilfeempfänger zur Teilnahme an Arbeitsgruppen eingeladen werden; — soweit sie ausdrücklich in Dienstleistungsverträgen vorgesehen sind. 1. Die Aufenthaltspauschale deckt alle bei Dienstreisen anfallenden Aufenthaltskosten ab, einschließlich Kosten für Hotels, Restaurants und Verkehrsmittel vor Ort (Taxis und/oder öffentliche Verkehrsmittel). Sie gilt für jeden Tag einer Dienstreise mit einer Mindestentfernung von 100 km vom normalen Dienstort. Das Tagegeld variiert je nach Land, in das die Dienstreise führt. Die Tagessätze ergeben sich aus der Summe des Tagegeldes und des Höchstbetrags für Hotelkosten gemäß dem geänderten Beschluss K(2004) 1313 der Kommission . 2. Dienstreisen außerhalb der EU 27, der Beitritts- und Bewerberländer und der EFTA-/EWR-Länder werden der Kommission zur vorherigen Genehmigung vorgelegt. Die Zustimmung ist abhängig vom Zweck der Dienstreise, von ihren Kosten und ihrer Begründung. 3. Reisekosten sind unter folgenden Voraussetzungen erstattungsfähig: — Die Reise erfolgt auf dem direktesten und preisgünstigsten Weg; — der Dienstreiseort ist mindestens 100 km vom normalen Dienstort entfernt; — Bahn: erste Klasse; — Flug: Economy, sofern nicht ein günstigerer Tarif möglich ist (z. B. Apex); zulässig sind Flugreisen nur bei Entfernungen über 800 km (Hin- und Rückflug); — Pkw: Erstattung auf der Grundlage der entsprechenden Bahnfahrt erster Klasse.
Auf Antrag werden bei Auslandsdienstreisen die Kosten für die Benutzung von Flugzeugen und Schlafwagen erstattet. Die Höhe der Flugkosten ist bei…
Diese Leitlinien gelten für die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten — des Personals, das vom Finanzhilfeempfänger (Haupt- und Nebenempfänger)…
Die Aufenthaltspauschale deckt alle bei Dienstreisen anfallenden Aufenthaltskosten ab, einschließlich Hotels, Restaurants und Verkehrsmittel vor Ort (Taxis…
Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhalten Dienstreisende ein Tagegeld. Die Höhe des Tagegeldes bemisst sich nach der Verpflegungspauschale zur…
Die Auslagen für die Reise des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) von der bisherigen zur neuen…
Dauert der dienstlich veranlasste Aufenthalt an demselben auswärtigen Geschäftsort länger als 14 Tage, wird vom 15. Tag an ein um 50 Prozent ermäßigtes Tagegeld…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.