Art. 2 32012D0189BESCHLUSS DES RATES vom 26. März 2012 über den Abschluss des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010 (2012/189/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 54 des Übereinkommens vorgesehene Hinterlegung der Urkunden im Namen der Union vor .
Art. 2 32025D0490BESCHLUSS (EU) 2025/490 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen
Der Präsident des Rates hinterlegt die im Übereinkommen und in jedem der dazugehörighen Protokollen vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Union.
Art. 2 32021D0270BESCHLUSS (EU) 2021/270 DES RATES vom 25. Januar 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 385 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Hinterlegung der Genehmigungsurkunde im Namen der Union vor.
Art. 2 32004D0778BESCHLUSS DES RATES vom 11. Oktober 2004 über den Abschluss des Protokolls zum Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kroatien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2004/778/EG)
Der Präsident des Rates hinterlegt die in Artikel 11 des Protokolls vorgesehenen Genehmigungsurkunden im Namen der Gemeinschaft.
Art. 2 32008D0438BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 14. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/438/EG, Euratom)
Der Präsident des Rates hinterlegt die in Artikel 11 des Protokolls vorgesehenen Genehmigungsurkunden im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer…