Art. 2 32009D0246BESCHLUSS DES RATES vom 16. Februar 2009 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/246/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 8 des Protokolls vorgesehene Hinterlegung der Urkunden im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vor.
Art. 2 32011D0432Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde nach Artikel 58 Absatz 2 des Übereinkommens im Namen…
Art. 2 32021D0270BESCHLUSS (EU) 2021/270 DES RATES vom 25. Januar 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 385 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Hinterlegung der Genehmigungsurkunde im Namen der Union vor.
Art. 2 32025D0490BESCHLUSS (EU) 2025/490 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen
Der Präsident des Rates hinterlegt die im Übereinkommen und in jedem der dazugehörighen Protokollen vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Union.
Art. 2 32023D1116BESCHLUSS (EU) 2023/1116 DES RATES vom 25. Mai 2023 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation hinsichtlich des Übereinkommens über Fischereisubventionen im Namen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates bestimmt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Absatz 5 des Protokolls vorgesehene Annahmeurkunde zu…