Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP können Personen, die seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben oder im Verdacht stehen, diese Taten begangen zu haben, und die in den Hoheitsgewässern Somalias aufgegriffen und im Hinblick auf die Strafverfolgung durch die zuständigen Staaten festgenommen wurden, sowie die Güter, die zur Ausführung dieser Taten dienten, an einen Drittstaat, der seine gerichtliche Zuständigkeit in Bezug auf diese Personen und Güter wahrnehmen möchte, übergeben werden, sofern mit dem betreffenden Drittstaat die Bedingungen für diese Übergabe im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht, insbesondere den internationalen Menschenrechtsnormen, festgelegt wurden, um insbesondere sicherzustellen, dass für niemandem das Risiko der Todesstrafe, Folter oder jeglicher anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.
Nach Artikel 12 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP können Personen, die in den Hoheitsgewässern Somalias seeräuberische Handlungen oder bewaffnete…
Seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle vor der Küste Somalias sind nach wie vor eine Bedrohung für die Schifffahrt in dem Gebiet und…
Seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle vor der Küste Somalias sind nach wie vor eine Bedrohung für die Schifffahrt in dem Gebiet und…
Um die strikte Umsetzung der Artikel 1 und 3 des Beschlusses 2010/231/GASP des Rates vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia…
In Anbetracht der Erfahrungen, die im ersten Jahr der Operation gemacht wurden, sind Änderungen der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP erforderlich, damit die…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) hat am 2. Juni 2008 die Resolution 1816 (2008) verabschiedet, in der alle Staaten aufgefordert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.