Erwägungsgrund 4 32009D0313
In einer Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses Gemeinschaft/Russland für wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit vom 28. Juni 2007 in Brüssel haben sich beide Vertragsparteien mit einer Verlängerung des Abkommens um einen weiteren Fünfjahreszeitraum einverstanden erklärt. Nach Ansicht der Vertragsparteien liegt eine rasche Verlängerung des Abkommens im beiderseitigen Interesse. Ferner sind beide Vertragsparteien auf der Tagung des Kooperationsrats EU-Russland vom 26. Mai 2008 übereingekommen, die zur Verlängerung des Abkommens erforderlichen Schritte zu unternehmen.