Erwägungsgrund 1 32009D0353
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (nachstehend als „Übereinkommen“ bezeichnet) wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft geschlossen und mit den Beschlüssen des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses von Juni 2003, Juni 2005, Juni 2007 und Juni 2008 verlängert, so dass es nun bis 30. Juni 2009 gilt.