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Das Vereinigte Königreich bleibt so lange an das Übereinkommen von Rom von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht gebunden, bis es an die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 gebunden ist. Sollte das Vereinigte Königreich schon vorher dem Luftfahrtprotokoll beitreten, wird davon ausgegangen, dass es zum Zeitpunkt des Beitritts eine Erklärung gemäß Artikel XXX Absatz 1 abgeben wird, die die Anwendung der Bestimmungen der genannten Verordnung nicht beeinträchtigt.
Das Vereinigte Königreich beteiligt sich gemäß Artikel 5 des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, das dem…
Das Vereinigte Königreich beteiligt sich an diesem Beschluss gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der…
Das Vereinigte Königreich beteiligt sich an diesem Beschluss im Einklang mit Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung…
Das Vereinigte Königreich beteiligt sich an diesem Beschluss im Einklang mit Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung…
Das Vereinigte Königreich beteiligt sich an diesem Beschluss im Einklang mit Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung…
Gemäß Artikel 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.