Erwägungsgrund 1 32009D0379
Im Anhang des Beschlusses 2006/410/EG der Kommission vom 24. Mai 2006 zur Festsetzung der Beträge, die gemäß Artikel 10 Absatz 2, den Artikeln 143d und 143e der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates, Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates und Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates dem ELER zur Verfügung gestellt werden, und der für Ausgaben des EGFL verfügbaren Beträge sind bestimmte Beträge aufgeführt, die in den Haushaltsjahren 2007 bis 2013 für Fördermaßnahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verwendet werden können.