Art. 4 32009D0412
Vorsitz
Für EUPOL COPPS führt ein Vertreter des Generalsekretärs/Hohen Vertreters gemäß dem in Artikel 2 Absatz 2 genannten Zuständigkeitsbereich in enger Konsultation mit dem Ratsvorsitz den Vorsitz im Ausschuss.
Für EUPOL COPPS führt ein Vertreter des Generalsekretärs/Hohen Vertreters gemäß dem in Artikel 2 Absatz 2 genannten Zuständigkeitsbereich in enger Konsultation mit dem Ratsvorsitz den Vorsitz im Ausschuss.