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Die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits wird — vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zum Abschluss dieses Protokolls — im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits wird…
Das Protokoll zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der…
Das Protokoll zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wird…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.