Erwägungsgrund 1 32009D0433
Die einheitliche Vorschriften der Regelung Nr. 61 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung der Nutzfahrzeuge hinsichtlich der außen vorstehenden Teile vor der Führerhausrückwand (im Folgenden als „Regelung Nr. 61“ bezeichnet) sollen technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragsparteien beseitigen und ein hohes Niveau bei Sicherheit und Schutz dieser Fahrzeuge gewährleisten.