Beschluss ATALANTA/5/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 10. Juni 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/446/GASP)
Der Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte hat am 17. November 2008, am 16. Dezember 2008 und am 19. März 2009 Truppengestellungskonferenzen veranstaltet.
Erwägungsgrund 1 32009D0446
Erwägungsgrund 1 32009D0446Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen