Beschluss ATALANTA/5/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 10. Juni 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/446/GASP)
Der Beitrag Kroatiens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte und des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.
Erwägungsgrund 2 32009D0446
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