Erwägungsgrund 6 32009D0458
Für die rumänische Zahlungsbilanz besteht eine ernstliche Bedrohung, die die möglichst rasche Gewährung eines gegenseitigen Beistands durch die Gemeinschaft rechtfertigt. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es außerdem unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zu gewähren —