Erwägungsgrund 3 32004D0683BESCHLUSS DES RATES vom 28. Mai 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU—ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zur Annahme seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses (2004/683/EG)
In Artikel 109 des genannten Abkommens ist vorgesehen, dass sich der Stabilitäts- und Assoziationsrat eine Geschäftsordnung gibt.
Erwägungsgrund 4 32009D0463In Artikel 120 Absätze 2 und 3 des Abkommens ist vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat in seiner Geschäftsordnung Arbeitsweise und Aufgaben des…
Erwägungsgrund 4 32004D0683BESCHLUSS DES RATES vom 28. Mai 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU—ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zur Annahme seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses (2004/683/EG)
In Artikel 110 des genannten Abkommens ist vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat in seiner Geschäftsordnung Arbeitsweise und Aufgaben des…
Erwägungsgrund 2 32004D0683BESCHLUSS DES RATES vom 28. Mai 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU—ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zur Annahme seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses (2004/683/EG)
In Artikel 112 des genannten Abkommens ist vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat von einem Stabilitäts- und Assoziationsausschuss unterstützt…
Erwägungsgrund 3 32009D0463In Artikel 120 Absatz 1 des Abkommens ist vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Stabilitäts- und…
Erwägungsgrund 1 32004D0683BESCHLUSS DES RATES vom 28. Mai 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU—ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zur Annahme seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses (2004/683/EG)
Mit Artikel 108 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wird ein Stabilitäts- und Assoziationsrat eingesetzt.