Erwägungsgrund 1 32009D0005
Mit der Einführung des Euro durch die Slowakei übersteigt die Anzahl der Mitglieder des EZB-Rates 21. Artikel 10.2 der ESZB-Satzung sieht vor, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anzahl der Mitglieder des EZB-Rates 21 übersteigt, jedes Mitglied des Direktoriums eine Stimme haben und die Anzahl der stimmberechtigten Präsidenten der nationalen Zentralbanken 15 betragen wird. Dieser Artikel legt auch die Regelung über die Rotation der Stimmrechte fest. Gemäß Artikel 10.2, sechster Gedankenstrich, kann der EZB-Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, den Beginn des Rotationssystems bis zu dem Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Anzahl der Präsidenten der nationalen Zentralbanken 18 übersteigt. Im Dezember 2008 hat der EZB-Rat beschlossen, den Beginn des Rotationssystems bis zu diesem Zeitpunkt zu verschieben.