Erwägungsgrund 3 32009D0513
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/149/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008 unterzeichnet.
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/149/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008 unterzeichnet.