Beschluss des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/513/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0513
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